WIE KANN MAN MITGLIED DER FINNISCHEN SCHULVEREIN e.V. WERDEN ?
Die finnische Sprachschule in München - offiziell Finnischer Schulverein München e. V. - ist ein eingetragener Verein nach dem deutschen Gesetz. Die Gesetzgebung verlangt hierbei von jedem Mitglied eine schriftliche Anmeldung.
Jeder neuer Schüler/neue Schülerin hat die Möglichkeit drei Mal in seiner/ihrer Gruppe zum Probeunterricht zu erscheinen. Anschlißend muß er/sie als Schüler/in angemeldet werden. Mit dieser Anmeldung werden die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten als Mitglieder des Finnischen Schulvereins angemeldet.
Nur die Schüler/innen, die ein ausgefülltes und unterschriebenes Mitgliedsformular abgeben, sind berechtigt am Unterricht und andere schulische Aktivitäten teilzunehmen. Dies betrifft alle Gruppen der finnischen Sprachschule. Ausnahmen sind Konzerte, Festivitäten oder Wochenendfreizeiten, die offen für alle Interessenten angeboten werden.
Das Mitgliedsformular betrifft die ganze Familie. D.h. daß Geschwisterkinder mit einem Formular als Schüler/innen angemeldet werden können. Es ist auch möglich sich als sog. unterstündenden Mitglied anzumelden, ohne die Kinder als Schüler/innen anzumelden. – Jede Form der Unterstützung ist für die Schule willkommen.
Das Formular kann an die Lehrkraft, mittwochs an Frau Katri Koskinen-Grutza oder bei Bedarf per Post abgegeben werden. Die Adresse erfragen Sie bitte per E-Mail (vgl. Elternrat)
Die Satzung des Finnischen Schulvereins München e.V. finden Sie hier.
